Wohnen auf Zeit. Wir vermitteln Wohnraum für Wochen, Monate, Jahre.
Tipps für Vermieter
Erlaubnis zur Untervermietung
Wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten wollen, brauchen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters.
Zur Information, falls die Erlaubnis zur Untervermietung bisher nicht in Ihrem Mietvertrag festgeschrieben ist:
Auf die Zustimmung Ihres Vermieters haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, wenn die Wohnung dadurch nicht zweckentfremdet oder hoffnungslos überbelegt wird. Der Vermieter darf die Erlaubnis zur Untervermietung zum Beispiel nicht versagen, wenn der Mieter seine Wohnung während eines längeren Auslandsaufenthaltes aus beruflichen Gründen bis zu seiner Rückkehr betreuen lassen will (LG Berlin,Az:67S 297/93). Das gilt aber nur dann, wenn der Untervermieter die Wohnung nicht insgesamt zum selbständigen Gebrauch erhalten soll. Während Gerichte zwölf Monate als überschaubaren Zeitraum werteten, wurde bei einer Zeitspanne von vier Jahren nicht mehr davon ausgegangen, dass der Mieter die Wohnung als Lebensmittelpunkt behält. In diesem Fall wurde die Erlaubnis zur Untervermietung nicht erteilt.
Fotopräsentation
Um sich über passende Objekte zu informieren und durch Fotos einen Eindruck zu bekommen, besuchen viele unserer Kunden unsere Website, bevor Sie zu uns Kontakt aufnehmen. Diese Präsentationsform ist in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden und hat sich zum Standard entwickelt. Sie bietet schnelle Zugänglichkeit zu allen wichtigen Informationen Ihres Wohnraums und erhöht die Chancen einer Vermittlung erheblich.
Tipps zur guten Präsentation Ihrer Wohnung
• Räume ohne Personen fotografieren.
• Räume aus unterschiedlichen, sich ergänzenden Perspektiven fotografieren, so dass sich eine Raumvorstellung ergibt. Keine einzelnen Möbelstücke fotografieren.
• Für gute Beleuchtung sorgen, d. h. möglichst vermeiden, direkt zum Fenster hin zu fotografieren. Tageslicht und Lampen nutzen.
• Bei Zimmerangeboten: Auch Küche, Bad und Gemeinschaftsräume festhalten
Mietverträge
Machen Sie unbedingt einen schriftlichen Mietvertrag! Selbstverständlich handelt es sich bei fast allen Mietern um anständige und solvente Personen. Trotzdem sollten Sie keinesfalls auf die Erstellung eines Mietvertrages verzichten. Einen anwaltlich geprüften Mietvertrag für die befristete Anmietung von Wohnraum stellen wir Ihnen gerne gratis zur Verfügung, falls Sie an eine/n unserer Interessenten vermieten möchten. Ein kurzer Anruf genügt und wir lassen Ihnen die nötigen Formulare zukommen.
Übergabeprotokoll
Wichtiges Element einer Vermietung möblierten Wohnraums ist die Erstellung einer detaillierten Inventarliste (Download). Ein Übergabeprotokoll sollte daneben Bestandteil eines jeden Mietverhältnisses sein. Im Konflikt- bzw. im Schadensfall ist damit eine sachliche Regulierung möglich.
Verlängerung
Halten Sie Verlängerungen generell schriftlich fest. Prima, wenn Ihr Mieter sich bei Ihnen wohlfühlt und seinen Mietzeitraum gerne verlängern möchte. Die schriftliche Form schafft für beide Parteien Verbindlichkeit.
Im Schadensfalle
Auch während Ihrer Abwesenheit kommt Ihre Hausratsversicherung für Schäden durch Sturm, Brand, Leitungswasser und Diebstahl auf. Richtet Ihr Untermieter einen Schaden an den Wohnräumen an, so kommt seine Haftpflichtversicherung dafür auf. Beschädigt er/sie jedoch zur Nutzung überlassene Gegenstände, Teppiche etc., kommt keine Versicherung dafür auf, d. h. der Mieter muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Um Komplikationen zu vermeiden, sollten Sie wertvolle und teure Gegenstände sicher aufbewahren und gegebenenfalls wegschließen.